
MK - Limousinen München
- Krailling
Telefon: 089 / 70 28 14
Infotel. : 0163 / 44 44 4 22
Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Impressum
Monika und Michael Kayal Gbr
MK - Limousinen München - Krailling
Konrad-Siebler-Str. 2
82152 Krailling bei München
Tel.: 089 / 70 28 14
Infotel.:0163 / 44 44 4 22
Ust.Nr. 621/34706
Steuernr.: DE – 2202 16236
Unseren Internetauftritt erreichen Sie unter: www.mk-limousinenservice.de
und www.limousine.by
E-Mail: info@limomieten.de
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Monika und Michael Kayal
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1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden AGB´s gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen MK
Limo Service (im folgenden MK genannt) und dem Mieter sofern nicht im
Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Stehen die AGB`s
mit Bedingungen des Mieters oder sonstiger Dritte, die mit MK- Limo-Service
in Geschäftsbeziehung treten in Widerspruch , so gehen diese AGB vor,
auch wenn MK Limousinenservice denen des Mieter bzw. Dritten nicht widersprochen
hat.
2. Vertragsabschluß und Termine
Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt
durch mündliche oder schriftliche Bestätigung des Mietauftrags
zustande oder dadurch, dass MK beauftragte Leistungen tatsächlich erbringt.
Das Gleiche gilt für Ergänzungen und Abänderungen eines erteilten Auftrages.
3. Rechte und Pflichten des Vermieters
Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges: Der Vermieter verpflichtet sich,
dem Mieter ein gemäß StVG (Straßenverkehrsordnung) bzw. StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung)
verkehrssicheres und regelmäßig technisch gewartetes Fahrzeug nebst
Zubehör bereitzustellen. Das Fahrzeug befindet sich in einem sauberen
und hygienisch einwandfreien Zustand. Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils
Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt
versichert: Bei Personen, Sach- und Vermögensschäden bis 100Mio.. Der
Vermieter hat das Recht, einen anderen als den gemieteten Fahrzeugtyp
zur Verfügung zu stellen. Es muss sich jedoch um einen ähnlichen Fahrzeugtyp
handeln. Alle Mietangebote der MK gelten ausschließlich für Fahrten
mit Chauffeur. Die von uns eingesetzten Chauffeure haben alle den Personenbeförderungsschein
gemäß Personenbeförderungsgesetz i.v.m.der Verordnung zur Ausführung
des Personenbeförderungsgesetzes erworben.
4. Rechte und Pflichten des Mieters
Der Mieter hat das Auto sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung
maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Den Anweisungen
des Chauffeurs ist unbedingt Folge zu leisten. Sollte dies nicht der
Fall sein, ist der Vermieter zum sofortigen Rücktritt von dem Mietvertrag
berechtigt. Die Mietzeit berechnet sich von/ zu Betriebssitz. Soweit
nicht anders vereinbart, ist bei einem Rücktritt des Mieters bis zu
7 Tagen vor Antritt der Fahrt eine Pauschalgebühr in Höhe von 50% des
Auftragswertes zu entrichten. Erfolgt ein Rücktritt unter 7 Tagen vor
Fahrtbeginn, ist der Mietzins zu 100% fällig.
5. Haftung des Vermieters
Für die Haftung der MK gleich aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand
gilt: Die Haftung für einfache bzw. leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Das gilt auch für eigenes Verschulden bzw. Organverschulden und Verschulden
von Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen
des öffentlichen Rechts und öffentlich- rechtlichen Sondervermögen im
Sinne des § 24 AGBG haftet MK auch nicht für grobes Verschulden ihrer
Erfüllungsgehilfen (ausgenommen leitende Angestellte). In Fällen höherer
Gewalt, bei Streiks und Aussperrungen und in vergleichbaren Fällen haftet
MK nicht. Soweit die Haftung von MK ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MK. Kann die Dienstleistung
der MK aus Gründen nicht erbracht werden, die vom Mieter zu vertreten
sind, erfüllt z.B. der Mieter seine Mitwirkungspflichten aus dem Vertrag
nicht, so ist der Kunde weiterhin zur Zahlung des vereinbarten Entgelts
verpflichtet. Schadensersatzansprüche gegen MK aufgrund einfacher bzw.
leichter Fahrlässigkeit, gleich welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen
einer Pflichtverletzung sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um
die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten)
in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise handelt.
Für eine nicht termingerechte Verfügungstellung von Fahrzeugen durch
äußere Umstände übernimmt die Firma MK keinerlei Haftung. Das Geltendmachen
von daraus abgeleiteten Schadenersatzansprüchen durch den Mieter ist
in jedem Fall ausgeschlossen.
6. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet bei Vorsatz und Fahrlässigkeit, insbesondere bei drogen-
oder alkoholbedingten Ereignissen unbeschränkt für alle von ihm verursachten
Schäden.
7. Fälligkeit und Verjährung
Für die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung
des Fahrzeugs gilt eine Verjährungsfrist von sechs Monaten, vom Zeitpunkt
der Beendigung des Mietverhältnisses angerechnet. Das Mietverhältnis
gilt durch vollständige Zahlung des vereinbarten Entgelt als beendet.
8. Datenschutzklausel
Der Mieter wird gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen,
dass MK die Mieterdaten in maschinenlesbarer Form speichert und im Rahmen
der Zweckbestimmung des zum Mieter bestehenden Vertragsverhältnisses
verarbeitet.
9. Nicht vertragsgemäßer Gebrauch des Fahrzeuges
Bei nicht vertragsgemäßen Gebrauch der Limousine oder Stretchlimousine
gilt der Mietvertrag mit sofortiger Wirkung als beendet, ohne dass es
hierzu einer Mitteilung des Vermieters bedarf. Der Vermieter behält
den Vergütungsanspruch für die gesamte vereinbarte Mietdauer. Zusätzlich
ergibt sich ein Anspruch auf die Zahlung entstehender Kosten, die sich
aus der nicht vertragsgemäßen Nutzung des Fahrzeuges ergeben.
10. Mängelrüge und Gewährleistung
Mängel der Dienstleistung müssen vom Mieter unverzüglich nach Entdeckung,
d.h. Kenntnisnahme, derselben an MK gemeldet werden. Wenn keine unverzügliche
Meldung erfolgt, so gilt die Dienstleistung als erbracht und der Entgeltanspruch
von MK gegen den Mieter bleibt unberührt. Das Recht des Mieters, Ansprüche
aufgrund von Mängeln geltend zu machen, unterliegt der gesetzlichen
Verjährungsfrist.
11. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen
zwischen MK und dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen
nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen oder Vereinbarungen sind durch
wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am
nächsten kommen. Änderungen oder Ergänzungen zum Angebot bzw. zu den
Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel.
Keine Partei kann sich auf eine von dieser Vereinbarung abweichende
tatsächliche Übung berufen, solange die Abweichung nicht ausdrücklich
schriftlich von den Parteien als für sie verbindlich anerkannt werden.
Der Vertrag unterliegt in jedem Fall dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
Erfüllungsort hinsichtlich aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag
ist der Sitz des Vermieters. Sofern eine Gerichtsstandvereinbarung gesetzlich
zulässig ist, gilt das Landgericht München als ausschließlicher Gerichtsstand.