MK - Limousinen Münch
en - Krailling
Telefon: 089 / 70 28 14
Infotel. : 0163 / 44 44 4 22

 



Wir freuen uns sehr, das Sie zu uns hergefunden haben. Sie wollen im Raum München eine Stretchlimousine mieten? Hier sind sie richtig!



Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Impressum
Monika und Michael Kayal Gbr
MK - Limousinen München - Krailling

Konrad-Siebler-Str. 2
82152 Krailling bei München
Tel.: 089 / 70 28 14
Infotel.:0163 / 44 44 4 22

Ust.Nr. 621/34706
Steuernr.: DE – 2202 16236

Unseren Internetauftritt erreichen Sie unter: www.mk-limousinenservice.de und www.limousine.by
E-Mail: info@limomieten.de
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV: Monika und Michael Kayal

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1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden AGB´s gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen MK Limo Service (im folgenden MK genannt) und dem Mieter sofern nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Stehen die AGB`s mit Bedingungen des Mieters oder sonstiger Dritte, die mit MK- Limo-Service in Geschäftsbeziehung treten in Widerspruch , so gehen diese AGB vor, auch wenn MK Limousinenservice denen des Mieter bzw. Dritten nicht widersprochen hat.
2. Vertragsabschluß und Termine
Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch mündliche oder schriftliche Bestätigung des Mietauftrags zustande oder dadurch, dass MK beauftragte Leistungen tatsächlich erbringt. Das Gleiche gilt für Ergänzungen und Abänderungen eines erteilten Auftrages.
3. Rechte und Pflichten des Vermieters
Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges: Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter ein gemäß StVG (Straßenverkehrsordnung) bzw. StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) verkehrssicheres und regelmäßig technisch gewartetes Fahrzeug nebst Zubehör bereitzustellen. Das Fahrzeug befindet sich in einem sauberen und hygienisch einwandfreien Zustand. Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert: Bei Personen, Sach- und Vermögensschäden bis 100Mio.. Der Vermieter hat das Recht, einen anderen als den gemieteten Fahrzeugtyp zur Verfügung zu stellen. Es muss sich jedoch um einen ähnlichen Fahrzeugtyp handeln. Alle Mietangebote der MK gelten ausschließlich für Fahrten mit Chauffeur. Die von uns eingesetzten Chauffeure haben alle den Personenbeförderungsschein gemäß Personenbeförderungsgesetz i.v.m.der Verordnung zur Ausführung des Personenbeförderungsgesetzes erworben.
4. Rechte und Pflichten des Mieters
Der Mieter hat das Auto sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Den Anweisungen des Chauffeurs ist unbedingt Folge zu leisten. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Vermieter zum sofortigen Rücktritt von dem Mietvertrag berechtigt. Die Mietzeit berechnet sich von/ zu Betriebssitz. Soweit nicht anders vereinbart, ist bei einem Rücktritt des Mieters bis zu 7 Tagen vor Antritt der Fahrt eine Pauschalgebühr in Höhe von 50% des Auftragswertes zu entrichten. Erfolgt ein Rücktritt unter 7 Tagen vor Fahrtbeginn, ist der Mietzins zu 100% fällig.
5. Haftung des Vermieters
Für die Haftung der MK gleich aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand gilt: Die Haftung für einfache bzw. leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das gilt auch für eigenes Verschulden bzw. Organverschulden und Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich- rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 24 AGBG haftet MK auch nicht für grobes Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen (ausgenommen leitende Angestellte). In Fällen höherer Gewalt, bei Streiks und Aussperrungen und in vergleichbaren Fällen haftet MK nicht. Soweit die Haftung von MK ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von MK. Kann die Dienstleistung der MK aus Gründen nicht erbracht werden, die vom Mieter zu vertreten sind, erfüllt z.B. der Mieter seine Mitwirkungspflichten aus dem Vertrag nicht, so ist der Kunde weiterhin zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet. Schadensersatzansprüche gegen MK aufgrund einfacher bzw. leichter Fahrlässigkeit, gleich welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen einer Pflichtverletzung sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise handelt. Für eine nicht termingerechte Verfügungstellung von Fahrzeugen durch äußere Umstände übernimmt die Firma MK keinerlei Haftung. Das Geltendmachen von daraus abgeleiteten Schadenersatzansprüchen durch den Mieter ist in jedem Fall ausgeschlossen.
6. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet bei Vorsatz und Fahrlässigkeit, insbesondere bei drogen- oder alkoholbedingten Ereignissen unbeschränkt für alle von ihm verursachten Schäden.
7. Fälligkeit und Verjährung
Für die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung des Fahrzeugs gilt eine Verjährungsfrist von sechs Monaten, vom Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses angerechnet. Das Mietverhältnis gilt durch vollständige Zahlung des vereinbarten Entgelt als beendet.
8. Datenschutzklausel
Der Mieter wird gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass MK die Mieterdaten in maschinenlesbarer Form speichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des zum Mieter bestehenden Vertragsverhältnisses verarbeitet.
9. Nicht vertragsgemäßer Gebrauch des Fahrzeuges
Bei nicht vertragsgemäßen Gebrauch der Limousine oder Stretchlimousine gilt der Mietvertrag mit sofortiger Wirkung als beendet, ohne dass es hierzu einer Mitteilung des Vermieters bedarf. Der Vermieter behält den Vergütungsanspruch für die gesamte vereinbarte Mietdauer. Zusätzlich ergibt sich ein Anspruch auf die Zahlung entstehender Kosten, die sich aus der nicht vertragsgemäßen Nutzung des Fahrzeuges ergeben.
10. Mängelrüge und Gewährleistung
Mängel der Dienstleistung müssen vom Mieter unverzüglich nach Entdeckung, d.h. Kenntnisnahme, derselben an MK gemeldet werden. Wenn keine unverzügliche Meldung erfolgt, so gilt die Dienstleistung als erbracht und der Entgeltanspruch von MK gegen den Mieter bleibt unberührt. Das Recht des Mieters, Ansprüche aufgrund von Mängeln geltend zu machen, unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist.
11. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung sonstiger Vereinbarungen zwischen MK und dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen oder Vereinbarungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Änderungen oder Ergänzungen zum Angebot bzw. zu den Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel. Keine Partei kann sich auf eine von dieser Vereinbarung abweichende tatsächliche Übung berufen, solange die Abweichung nicht ausdrücklich schriftlich von den Parteien als für sie verbindlich anerkannt werden. Der Vertrag unterliegt in jedem Fall dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
Erfüllungsort hinsichtlich aller Ansprüche des Vermieters aus dem Mietvertrag ist der Sitz des Vermieters. Sofern eine Gerichtsstandvereinbarung gesetzlich zulässig ist, gilt das Landgericht München als ausschließlicher Gerichtsstand.